Abtreibungspille und „Pille danach“ – was ist der Unterschied?

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Niemand sollte sich generell von seinem Partner, Eltern oder gar Freunden zu irgendeiner Entscheidung drängen lassen. Das gilt insbesondere, wenn man sich für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden muss. Viel zu groß ist das Risiko in manchen Fällen, dass die Frau Depressionen, Schuldgefühle oder auch Wut und Abneigung gegenüber dem Kind erleidet.

Befindet man sich in einer solchen Entscheidungsphase nach einer Verhütungspanne, dann kann man sich zwar innerhalb von 12 Wochen zu einem Schwangerschaftsabbruch (unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen) entschließen, aber man kann auch die „Pille danach“ wählen. Allerdings: Sie sollte fast unmittelbar danach eingenommen werden – und zwar innerhalb 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr, damit ein Eisprung verhindert wird.

Wer nun denkt, die „Pille danach“ ist das Gleiche wie die Abtreibungspille, der liegt vollends falsch. Die „Pille danach“ begünstigt nach einer Einnahme nicht einen Schwangerschaftsabbruch, wenn die Frau schon schwanger ist, denn dann verliert sie ihren Effekt.

Die „Pille danach“ soll eine Schwangerschaft verhindern. Sie enthält Hormone, die den Eisprung unterdrückt und die Spermien absterben lassen, bevor sie überhaupt in eine Eizelle und in den Eileiter gelangen. Ist der Eisprung bereits erfolgt und die Eizelle hat sich aus dem Eierstock gelöst und befindet sich im Eileiter oder schon in der Gebärmutter, so kann auch keine „Pille danach“ die Befruchtung der Eizelle oder die Einnistung in der Gebärmutter verhindern.

Abtreibungspille unterliegt auch in der Schweiz gesetzlichen Bestimmungen

Ist eine Frau bereits schwanger, kann die Abtreibungspille eingesetzt werden. Sie bewirkt, dass bis zum 63. Tag nach der letzten Menstruation eine frühe Schwangerschaft beenden werden kann. Die Abtreibungspille verhindert die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Dafür sorgt das Anti-Gelbkörperhormon.

Somit löst sich die Gebärmutterschleimhaut und die befruchtete Eizelle geht verloren. Da es sich dabei um eine medikamentöse Abtreibung handelt, die auch die Psyche der Frau belasten kann, muss vor Einnahme der Abtreibungspille ein Beratungsgespräch mit einem Arzt geführt werden.
In der Schweiz untersteht ein Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille den gleichen gesetzlichen Bedingungen wie bei der klassischen und herkömmlichen Methode.