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Referat von Peter Föhn, Nationalrat, SVP SZ, Co-Präsident.

Jahr für Jahr diskutieren wir, wie wir die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und somit den Prämienanstieg unserer obligatorischen Krankenversicherung in den Griff bekommen können. Dabei werden unter den Ratsmitgliedern unterschiedliche Ideen diskutiert. Eine Idee liegt mir dabei jeweils besonders am Herzen: Ich persönlich halte es für falsch, dass Schwangerschaftsabbrüche durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt sind. Denn Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht in die Grundversorgung unserer Krankenversicherung. Abtreibungen sind keine Krankheit (vgl. dazu Art. 30 KVG).

Meine Motion vom 10. Juni 2009
Bereits in früheren Jahren habe ich mich im Rat dafür eingesetzt, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung genommen wird. Doch bisher ohne Erfolg. Nun habe ich am 10. Juni 2009 mit diesem Ziel eine Motion eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, die Krankenversicherungsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass Abtreibungen nicht mehr durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt werden. Vorbehalten bleibt die Kostenübernahme im Falle einer Vergewaltigung sowie in Fällen, bei denen das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet ist.

Es ist für mich unverständlich, dass der Bundesrat trotz der permanent steigenden Gesundheitskosten und trotz schwerer Rezession nicht alle unnötigen Leistungen aus dem Grundleistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung entfernt. Zu diesen unnötigen Leistungen zählt zweifelsohne die Finanzierung der Abtreibung, sprich die durch den Grundleistungskatalog finanzierte Tötung von ungeborenem Leben, was mit dem allgemein verstandenen Krankheitsbegriff absolut nichts zu tun hat.

Meine Motion wurde innerhalb der SVP-Partei innert weniger Minuten von 32 Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnet. Auch in der Öffentlichkeit verzeichnete die Motion eine sehr grosse Resonanz: Ich erhielt Telefonanrufe und zahlreiche Briefe. Ich konnte engagierte Leserbriefe und Zeitungsartikel über meine Motion lesen. Demgegenüber musste ich am 26. August 2009 eine Antwort des Bundesrates auf meine Motion entgegennehmen, welche mich aufgrund ihrer Oberflächlichkeit in keiner Weise befriedigte, und welche dem öffentlichen Interesse an diesem Thema keineswegs gerecht wurde.

Als ich mich mit dem Gedanken an eine Volksinitiative zu befassen begann, war mir von Anfang an klar, dass eine Volksinitiative nicht eine Sache der SVP allein sein sollte. Meine Vorstellungen waren von Anfang an klar davon geprägt, dass diese Volksinitiative durch ein breit abgestütztes Komitee getragen werden soll.

Die Zusammensetzung des Komitees
Ich freue mich heute, Ihnen ein Komitee präsentieren zu können, das aus der gesetzlichen Maximalzahl von 27 Personen besteht. Mehr als die Hälfte sind Nationalrätinnen und Nationalräte, zudem sind alt-Nationalräte, Grossräte aus den Kantonen und weitere Personen im Komitee vertreten. 9 Personen sind von der SVP, 7 aus der CVP, 3 aus der EVP, 3 aus der EDU, 2 aus der FDP und weitere 3 sind parteilich nicht gebunden. Das Komitee deckt auch alle Landesteile ab. Von den 23 Ständen sind 15½ im Komitee vertreten.


Inhalt und Ziele der Volksinitiative

Unsere Volksinitiative verfolgt vier Hauptziele:

1.
Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung von fragwürdigen Leistungen:
Abtreibungen sind keine Krankheit. Deshalb fordert die Volksinitiative die Streichung der Kosten der Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. Das leistet einen positiven Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.

2.
Stärkung der Selbstverantwortlichkeit der Versicherten:
Wer für sich die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht zieht, kann eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen oder die Kosten direkt bezahlen.

3. Stärkung der Freiheit des Einzelnen:
Niemand soll verpflichtet werden, über Prämien die Abtreibungen anderer mitfinanzieren zu müssen. Die Möglichkeit einer Abtreibung wird durch die Volksinitiative nicht infrage gestellt.

4. Stärkung der Elternrechte:
Denn Jugendliche unter 16 Jahren können mit der Initiative nicht mehr ohne Wissen der Eltern zu einer Abtreibung gedrängt werden.

Ein weiteres Ziel der Volksinitiative besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land bekannt zu machen, dass sie mit ihren Prämien die Abtreibungen mitfinanzieren müssen. Ich stelle in der Diskussion landauf, landab fest, dass das fast niemand weiss, dass aber bereits nach kurzer Diskussion die Leute mir sagen, dass sie das niemals gutheissen würden. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes sollen jetzt die Gelegenheit erhalten, darüber entscheiden zu können, ob sie weiterhin mit ihren Krankenkassenprämien Abtreibungen mitfinanzieren wollen oder nicht.

Ich betone: Diese Volksinitiative will nicht die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs in Frage stellen. Sie will vielmehr eine Verlagerung der Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs von der obligatorisch finanzierten Grundversicherung in die privat finanzierte Zusatzversicherung oder in die private Trägerschaft erreichen. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich und können vom Bundesgesetzgeber vorgesehen werden. Gemeint sind insbesondere die Fälle der ernsthaften Gefährdung des Lebens der Mutter und der Vergewaltigung.

Unterschriftensammlung
Heute starten wir die Unterschriftensammlung. Wir stellen uns vor, dass diese Volksinitiative im Volk eine grosse Resonanz haben und sehr schnell zustande kommen wird.

Die Volksinitiative verfügt über keine grossen finanziellen Mittel. Sie ist auf die Unterstützung aus dem Volk angewiesen. Deshalb werden wir auch Fundraising betreiben.

Die Unterschriften werden über alle möglichen Kanäle gesammelt: über Parteien, Verbände, durch Massenmailings, mittels Zeitungsbeilagen, über Internetauftritt und über Facebook. Wir hoffen, die Zeit von 18 Monaten nicht ausschöpfen zu müssen. Das Anliegen ist unseres Erachtens so wichtig, dass eine derart lange Sammelfrist nicht wünschenswert ist.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und gebe das Wort an Co-Präsidentin Elvira Bader von der CVP weiter.