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Referat von Elvira Bader, Nationalrätin, CVP SO, Co-Präsidentin.

Unsere Bundesverfassung garantiert den Schutz des Lebens. Dieser Schutz gilt auch für das ungeborene Leben. Mit der Annahme der sogenannten Fristenregelung wurde diesem Schutz aber quasi ein zeitlicher Startpunkt gesetzt. Vor diesem Startpunkt, sprich während der Zeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs, wurde der Schutz faktisch aufgehoben. Das ist in meinen Augen traurig – und die Hälfte der Wahrheit. In Wahrheit ist es nämlich so, dass es sogar einen finanziellen Anreiz in unserem Krankenversicherungsgesetz gibt, eine Schwangerschaft abzubrechen. Das darf nicht sein. Das heute gültige Recht, nach welchem die Kostendeckung für den Schwangerschaftsabbruch in der Grundversicherung enthalten ist, widerspricht deshalb der Verfassung unseres Landes. Wir wollen diesen Widerspruch lösen. Wir wollen nicht, dass Leben vernichtet wird, weil unser Gesetz garantiert, dass die Kosten von der obligatorischen Versicherung übernommen werden. Wir wollen nicht, dass unsere Grundversicherung statt Leben zu retten Leben vernichtet.

Die heutige Regelung widerspricht allerdings nicht bloss der Bundesverfassung, sondern auch dem ursprünglichen Gedanken der Grundversicherung im KVG. Man hat seinerzeit im KVG eine obligatorische Grundversicherung geschaffen im Willen, Leistungen zu definieren, die jede Frau und jeder Mann beanspruchen. Man wollte mit der Grundversicherung eine Grundversorgung garantieren. Ein Schwangerschaftsabbruch gehört nicht zur Grundversorgung. In die Grundversicherung gehört, was garantiert allen nützt – in den Augen vieler Frauen und auch Männer aber nützt eine Abtreibung nicht, sondern sie schadet.

Diese Frauen und Männer, für die ein Schwangerschaftsabbruch nicht mit dem eigenen Gewissen zu vereinbaren ist, stellen an sich einen wichtigen Grund dar, weshalb die Abtreibungskosten aus dem Katalog der Grundversicherung zu streichen sind: Für diese Frauen und Männer gibt es keine Gewissensfreiheit. Obwohl mit den Abtreibungen nicht einverstanden, finanzieren sie sie mit. Sie zahlen mit ihren Krankenkassenprämien in einen Pool ein, aus dem Geld entnommen wird, um Schwangerschaftsabbrüche zu finanzieren. Sie haben keine Möglichkeit, diesen Geldhahn zuzudrehen. Sie sind dazu gezwungen, die Schwangerschaftsabbrüche mitzufinanzieren. Genau das wollen wir ändern. Wenn nämlich die Kosten für die Abtreibungen aus einer Zusatzversicherung berappt werden, dann haben jede Frau und jeder Mann die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie Abtreibungen mitfinanzieren wollen oder nicht.

Und diese Zusatzversicherung kann problemlos realisiert werden. Wir haben in den letzten Jahren genügend Beispiele erlebt, die belegen, dass solche Zusatzversicherungen auch mit relativ geringen Prämien ihre Leistungen abdecken können. Die Verlagerung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs von der Grundversicherung in eine Zusatzversicherung ist also nicht nur aus ethischer, sondern auch aus finanzieller Sicht der richtige Weg.

Die Argumente, weshalb wir diese Initiative heute lancieren, liegen also auf der Hand. Der Schutz des ungeborenen Lebens, der Grundgedanke der obligatorischen Grundversicherung und die Gewissensfreiheit für alle Schweizerinnen und Schweizer verlangen geradezu eine Veränderung. Ich trete mit Überzeugung für diese (wie gesagt) absolut machbare Veränderung ein und danke allen, die diese Überzeugung teilen.